Untersuchungsausschussgesetz
(Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsaussch�sse des Deutschen Bundestages)
Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1142), in Kraft getreten am 26.06.2001zuletzt ge�ndert durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3229) m.W.v. 01.01.2021
� 1 Einsetzung
� 2 Rechte der qualifizierten Minderheit bei der Einsetzung
� 3 Gegenstand der Untersuchung
� 4 Zusammensetzung
� 5 Mitglieder
� 6 Vorsitz
� 7 Stellvertretender Vorsitz
� 8 Einberufung
� 9 Beschlussf�higkeit
� 10 Ermittlungsbeauftragte
� 11 Protokollierung
� 12 Sitzungen zur Beratung
� 13 Sitzungen zur Beweisaufnahme
� 14 Ausschluss der �ffentlichkeit
� 15 Geheimnisschutz
� 16 Zugang zu Verschlusssachen und Amtsverschwiegenheit
� 17 Beweiserhebung
� 18 Vorlage von Beweismitteln
� 19 Augenschein
� 20 Ladung der Zeugen
� 21 Folgen des Ausbleibens von Zeugen
� 22 Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
� 23 Vernehmung von Amtstr�gern
� 24 Vernehmung der Zeugen
� 25 Zul�ssigkeit von Fragen an Zeugen
� 26 Abschluss der Vernehmung
� 27 Grundlose Zeugnisverweigerung
� 28 Sachverst�ndige
� 29 Herausgabepflicht
� 30 Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln
� 31 Verlesung von Protokollen und Schriftst�cken
� 32 Rechtliches Geh�r
� 33 Berichterstattung
� 34 Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss
� 35 Kosten und Auslagen
� 36 Gerichtliche Zust�ndigkeiten